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Hinweise zur Benutzung der Bibliothek des Religionspädagogischen Amtes Darmstadt


Gültig ab 1.1.2008
 Allgemeines:
Die Bestände der Bibliothek stehen allen Interessierten zur Verfügung.Bei der ersten Ausleihe wird für den Benutzer/die Benutzerin kostenlos ein Leserausweis ausgestellt. Bitte bringen Sie hierfür Ihren Personalausweis mit.Anschrifts - und Namensänderungen teilen Sie dem Religionspädagogischen Amt bitte unverzüglich mit.

Ausleihe und Leihfrist:
Die Ausleihe der Medien ist kostenlos. Die Leihfrist beträgt vier Wochen. Sie können die Leihfrist um zwei Wochen verlängern, wenn keine Vorbestellungen vorliegen. Bitte rufen Sie uns an oder kommen Sie vorbei, wenn Sie Bücher und Medien nicht rechtzeitig zurückgeben können.Grundsätzlich dürfen die ausgeliehenen Medien ohne Rücksprache nicht an Dritte weitergegeben werden. 

Ausleihe der Materialkoffer:
Die Materialkoffer können bis zu zwei Wochen entliehen werden. Das Rückgabedatum muss genau eingehalten werden, da es in der Regel weitere Vorbestellungen gibt. Bitte gehen Sie sorgsam mit dem Material um.

 Präsenzbestand:
Zeitschriften und Lexika können generell nicht ausgeliehen werden. Darüber hinaus gehören auch einige der Loseblattsammlungen zum Präsenzbestand. Diese Medien sind entsprechend gekennzeichnet, oder es erscheint bei der Ausleihe über Computer ein entsprechender Hinweis. 

Verlust und Beschädigung:
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Medien, die Sie ausleihen möchten, beschädigt oder unvollständig sind. Sollten Ihnen Bücher, Medien oder Teile von Materialien abhanden gekommen oder beschädigt worden sein, müssen wir Ihnen die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung stellen.

  Überziehen der Leihfrist:
BenutzerInnen, die entliehene Medien nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgeben, erhalten eine schriftliche Aufforderung zur Rückgabe. Pro entliehenem Medium werden Mahngebühren von 1,- € pro Medium erhoben. Sollten die Medien nach weiteren 14 Tagen nicht zurückgegeben worden sein, erfolgt eine erneute schriftliche Mahnung. Dabei wird eine Mahngebühr von 2,- € pro Medium fällig. Bei der dritten Mahnung schließlich 3,- € pro Medium.

 Anfertigen von Kopien:
Die Anfertigung von Kopien darf nur zum persönlichen Gebrauch des Benutzers/der Benutzerin erfolgen. Der Preis für eine DIN A 4 - Kopie beträgt 0,05 €, für eine DIN A 3 – Kopie 0,10 €.

 Beachtung des Urheberrechts:
Wir möchten eindringlich darauf hinweisen, dass jeder Benutzer/jede Benutzerin dazu verpflichtet ist, die Regelungen des Urheberrechts zu beachten.